Voraussetzungen zur Aufnahme Ihrer Katze
Der Tierhalter versichert folgende Punkte bzw. erklärt sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
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Der Tierhalter versichert bei Abgabe der Katze, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist.
Impfung
Bei Aufnahme dürfen die Impfungen nicht älter als 1 Jahr sein.
1. Katzenseuche (Panleukopenie)
2. Katzenschnupfen (FeHV-1 und FCV)
Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass.
Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Empfehlenswert ist der Impfschutz gegen Leukose (FeLV), da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen.
Sterilisation/Kastration
Die Katze ist bei Abgabe mind. 4 Wochen sterilisiert/kastriert.
(wenn älter als 6 Monate)
Entwurmung und Parasiten (bei Freigängern UND Wohnungskatzen)
Die Katze wurde spätestens 10 Tage vor Abgabe entwurmt
( wenn die letzte Entwurmung älter als 3 Monate ist)
und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt. Diese darf nicht älter als 4 Wochen sein ( nur in den Sommermonaten )
Information zur Entwurmung Information zur Parasitenbehandlung
Die Katze hat bei Abgabe keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten.
Es können nur gesunde Katzen aufgenommen werden,
welche keine Medikamente benötigen !
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Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt,
kann die Katze NICHT aufgenommen werden
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Ist eine Einzelunterbringung bei Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen notwendig, so wird pro Tag eine Gebühr von € 17,50 berechnet.
Buchung/Abgabe/Bezahlung/Abholung:
Der Pensionsplatz gilt erst als fest gebucht, wenn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages innerhalb einer Woche geleistet wurde.
Das Anmeldeformular wurde ausgefüllt per mail oder Post zugeschickt oder persönlich abgegeben.
Die Abgabe erfolgt zum vereinbarten Termin in der Katzenpension. Bei Abgabe des Tieres ist der Restbetrag zu bezahlen. Der Impfpass ist abzugeben und wird für die Zeit des Aufenthalts hinterlegt.
Stornogebühren:
Im Falle der Annullierung eines bereits verbindlich gebuchten Pensionsaufenthaltes berechnen wir zum Ausgleich folgende
Stornogebühren:
mehr als 21 Tage vorher: kostenlos
bis 21 Tage vor Pensionsbeginn : 30% der Gesamtkosten
bis 14 Tage vor Pensionsbeginn: 50% der Gesamtkosten
bis 7 Tage vor Pensionsbeginn: 70% der Gesamtkosten
weniger als 7 Tage vor Pensionsbeginn: 90% der Gesamtkosten
Sollte eine Stornierung wegen mangelndem Impfschutz oder anderen nicht erfüllten Voraussetzungen ausgesprochen werden
müssen, so sind 80% der Gesamtkosten durch den Auftraggeber zu erstatten!
Bei verspäteter Ankunft bzw. vorzeitige Abreise wird ebenfalls der Gesamtpreis fällig.
Verlängerungswünsche oder Verkürzungen des Aufenthaltes sind rechtzeitig abzusprechen.
Haftungsausschluss
Krankheit/Unfall/Ableben während des Aufenthalts:
Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Sollte das nicht möglich sein, wird die ortsansässige Tierärztin kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt, THP - und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen.
Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Ansprüche gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen bei Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden ,die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.
Die Pension wird täglich gereinigt und. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, kann keine Haftung für Folgeaufwendungen z.B Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen werden.
Die Haftung der `Katzenpension Monalisa`ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Zurücklassen von Katzen:
Der Abholtermin wird bei Abgabe vereinbart. Sollte eine Woche nach dem vereinbarten Termin oder nach erneuter Absprache die Katze nicht abgeholt worden sein, wird sie einem Tierschutzverein übergeben oder vermittelt. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.